Rechtliches
Stand: 19. Mai 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen Coranvix Lab (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten für alle Reinigungsdienstleistungen, die Coranvix Lab für Privathaushalte und kleine Büros in Deutschland erbringt. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung an den Auftraggeber übermittelt oder die Dienstleistung tatsächlich beginnt. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Auftrags. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der anerkannten Reinigungsregeln und unter Verwendung geeigneter Reinigungsmittel und Geräte.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern Zutritt zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zu gewähren und notwendige Voraussetzungen (Strom, Wasser) bereitzustellen.
Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
Preisanpassungen für Daueraufträge werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.
Daueraufträge können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Einmalige Reinigungsaufträge können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos storniert werden. Bei späteren Stornierungen kann ein pauschaler Aufwandsersatz in Rechnung gestellt werden.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch seine Mitarbeiter bei der Ausführung des Auftrags verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der Reinigung, schriftlich zu melden.
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit keine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit vorliegt. Eine Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, wertvolle und zerbrechliche Gegenstände vor der Reinigung zu sichern oder gesondert auf sie hinzuweisen. Haustiere sind während der Reinigung so zu verwahren, dass eine ungestörte Durchführung möglich ist und keine Gefahr für Mensch oder Tier besteht.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zu reinigenden Flächen zugänglich und frei von Hindernissen sind, die die Reinigung erheblich erschweren würden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO sowie des BDSG. Mitarbeiter des Auftragnehmers sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Coranvix Lab ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.